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Das Fahrzeug Angebot - finden statt suchen!
Im Internet ein Kraftfahrzeug Angebot zu finden ist nicht einfach und um dies zu ändern,
haben wir das Auto Mobile Portal ins Leben gerufen. Im Automobil Portal finden Sie Informationen angefangen vom Auto
kauf, Pkw kaufen, Kfz verkaufen über Automobile suchen & finden sowie Kraftfahrzeug Leasen bis hin zum Tuning Teile
Markt für gebraucht neu o. eu Fahrzeuge. Die Welt der Fahrzeuge & Automobile ist nur einen Mausklick weit entfernt...
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Auto Mobile Online News - Hella KGaA Hueck & Co: Intelligent Light System
Pressemitteilung von: Hella KGaA Hueck & Co
Weltpremiere einer neuen Scheinwerfertechnik...
Gemeinsame Entwicklung von Hella und Mercedes-Benz für die neue E-Klasse
Nach vier Jahren Produktionszeit und rund einer Million verkaufter Fahrzeuge hat Mercedes-Benz in New York
die neue Generation der E-Klasse vorgestellt. Mit dem weltweit erstmals realisierten Intelligent Light System, gemeinsam
entwickelt mit den Licht-Spezialisten Hella, und zahlreichen anderen Sicherheits-Features setzt die neue E-Klasse
erneut wegweisende Technologie-Trends.
Als weltweit erstes Automobil bietet die neue Generation der E-Klasse adaptive Scheinwerfer, die sich der jeweiligen Fahr-
und Wettersituation anpassen und dadurch ein Plus an Fahrsicherheit bieten. Das Intelligent Light System, das
auf Wunsch für Limousine und T-Modell lieferbar ist, basiert auf den lichtstarken Bi-Xenon-Scheinwerfern und beinhaltet
fünf verschiedene Lichtfunktionen - Das Landstraßenlicht leuchtet den linken Fahrbahnrand heller und weiträumiger
aus als das bisherige Abblendlicht. Hier vergrößert sich der Sichtbereich des Auto-fahrers um rund zehn Meter; er kann
dadurch bei Dunkelheit andere Verkehrs-partner oder Hindernisse früher erkennen.
Beim Autobahnlicht, das sich bei
den Autos automatisch ab einem Tempo von 90 km einschaltet,
entsteht ein gleichmäßiger, bis zu 120 Meter weit reichender Lichtkegel, der die Fahrbahn auf ihrer gesamten Breite ausleuchtet.
Im Zentrum dieses Lichtkegels sieht der Autofahrer rund 50 Meter weiter. Durch das erwei-terte Nebellicht, das ebenfalls zum neuen
Intelligent Light System gehört, ver-bessert Mercedes-Benz die Orientierung im Nebel vermindert die Eigenblendung durch das vom
Nebel reflektierte Licht. Das aktive Kurvenlicht, das Mercedes-Benz im Frühjahr 2003 erstmals in der E-Klasse anbot, wurde
weiterentwickelt und verbessert. Ein weiterer Bestandteil des Light System ist das Abbiegelicht,
das die Sicherheit an Kreuzungen und bei langsamer Kurvenfahrt erhöht.
Technisch basiert das Intelligent Light System auf dem VarioX-Modul von Hella. Das ist ein Projektionssystem mit
Gasentladungslampe, in dem die Standard-Strahlenblende für die klassische Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts durch eine
Frei-Form-Walze ersetzt wurde. Auf ihrer Mantelfläche sind mehrere exakt berechnete Konturen für die verschiedenen
Lichtverteilungen integriert. Den Befehl für die jeweils bereitzustellende Lichtverteilung gibt die intelligente
Steuerungselektronik an einen kleinen Elektromotor. Innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde dreht sich die entsprechende
Kontur auf der Walze in den Strahlengang und verändert die Lichtverteilung. Die schwenkbare Lagerung des Moduls stellt
für alle Lichtverteilungen die Funktionalität in der Kurve sicher.
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Auto Mobile News - Hydrogeit Verlag bringt neues Buch über H2-Fahrzeuge heraus
Wasserstoff Auto - Was uns in Zukunft bewegt...
Die Mobilität von morgen soll auf Wasserstoff basieren, welcher wahlweise in Brennstoffzellen, Hubkolbenmotoren oder Wankelmotoren
verbrannt wird und für den notwendigen Vortrieb sorgt. Aber geht das überhaupt? Oder ist das nur eine fixe Idee? Der
Fachjournalist und Buchautor Dipl.-Ing. Sven Geitmann hat sich dieser Thematik angenommen. Ab sofort ist sein neustes
Buch „Wasserstoff Autos Was uns in Zukunft bewegt“ erhältlich, in dem die Hintergründe diskutiert und die technischen
Details erläutert werden.
Vor nicht einmal zehn Jahren gingen viele Vertreter der Automobilindustrie davon aus, dass wir bereits Mitte dieses
Jahrzehnts mit Wasserstoffautos durch die Gegend fahren würden. So war es jedenfalls von etlichen hochrangigen
Firmenrepräsentanten zu vernehmen. Heute wissen wir, dass es mindestens noch zehn weitere Jahre dauern wird, bis die
Marktreife tatsächlich erreicht ist und neue, saubere Fahrzeuge für jedermann zu akzeptablen Preisen käuflich zu erwerben
sein werden.
Wie kam es zu dieser drastischen Fehleinschätzung? Wie funktionieren Wasserstoffmotoren? Welches Potential steckt wirklich
in der Brennstoffzellentechnik? Und was treiben eigentlich die Automobilhersteller die ganze Zeit? Fragen wie diese
werden durch dieses Buch leicht verständlich und anschaulich beantwortet. Anhand von über 100 farbigen Abbildungen von
faszinierenden Konzeptfahrzeugen und mit Hilfe interessanter technischer Details wird aufgezeigt, was uns in Zukunft
bewegen wird.
Zur Lektüre ist kein umfassendes Vorwissen erforderlich, da alles übersichtlich dargestellt wird und neue Techniken leicht
verständlich erläutert werden. Dieser Überblick richtet sich somit sowohl an neugierige Automobil- und Technik-Freaks, die
von den vielen innovativen Konzeptstudien begeistert sein werden, als auch an Fachleute aus der Wasserstoffwirtschaft,
für die darin viele neue Details enthalten sind. Das Buch eignet sich auch für interessierte Brennstoffzellen-Neulinge,
Energie- und Versorgungstechniker sowie Schüler und Studenten aus den Bereichen Umwelt- und Verkehrstechnik.
Auto Mobile Online News zum Thema - Auto Teile & Zubehör
Pressemitteilungen von: Richard Chambers GmbH
Lecwec: Universalmittel gegen lecke Öldichtungen!
Es ist nur eine Frage der Zeit: Irgendwann wird jede Öldichtung undicht. So wie beim Auto von Bernhard Seigner aus dem
bayerischen Furth im Wald. Bis zu 1,3 Liter Hydrauliköl verlor sein Citroen XM turbo D12 (Baujahr 1993) auf 1.000 Kilometer.
„Meine Werkstatt hat mir gesagt, dass der Druckregler nicht repariert werden kann, sondern komplett ausgetauscht werden muss“,
berichtet Seigner. Im Internet suchte der Diplom-Ingenieur nach einer Alternative für den rund 500 Euro teuren Austausch und
wurde fündig. Bei seiner Recherche stieß er auf LecWec, ein Universalmittel, das laut Hersteller fast alle lecken Öl-Dichtungen
abdichten kann.
Seigner besorgte sich das Mittel, schüttete die gelbe, etwas zähflüssige und geruchlose Flüssigkeit in den Druckregler und fuhr
mit seinem Auto los. „Der Ölverlust, der vor der Behandlung mit LecWec einen Ölfleck in der Größe einer doppelten Handfläche
hinterließ, war bereits nach einer Nacht auf die Größe eines Fünf-Mark-Stücks zurückgegangen und kurze Zeit später ganz
verschwunden“, berichtet der Citroen-Fan: „Mit LecWec habe ich eine sehr gute Wirkung erzielt.“ Inzwischen hat sein Auto
mehr als 400.000 Kilometer auf dem Buckel.
Seigner ist kein Einzelfall. Werkstätten, Speditionen, Fachhändler und Unternehmen in ganz Deutschland haben LecWec entdeckt.
„Wir haben mit LecWec schon bestimmt 50 Autos aller Marken dicht bekommen“, sagt zum Beispiel Jürgen Luttermann,
Geschäftsführer des Autohauses Luttermann im niedersächsischen Spelle. Der Unternehmer war durch einen kleinen Bericht in
einer Oldtimerzeitung auf LecWec aufmerksam geworden. „Egal ob Servolenkung, Stirndeckeldichtung im Steuerkettengehäuse oder
Ventildeckeldichtung – wir haben nur positive Erfahrungen mit LecWec gemacht“, so Luttermann.
Auch Autohändler Manfred Gregg aus dem bayerischen Aichstetten setzt auf LecWec: „Wir verwenden es bei Lecks im Motor,
Getriebe und in der Servolenkung.“ Bisher habe es noch keine einzige Reklamation gegeben. Lediglich der Preis sei auf den
ersten Blick überraschend hoch - Für ein Fläschchen mit 100 Millilitern muss man stolze 30,90 Euro hinlegen, die
500-Milliliter-Version kostet immerhin noch 122,90 Euro.
Tatsächlich können Autofahrer mit LecWec aber eine Menge Geld sparen: „Wenn zum Beispiel eine Servolenkung ein Leck hat,
kostet die Reparatur mindestens 500 bis 600 Euro“, schätzt Thomas Möhrke von Autoteile Blöcker, einem Kieler Großhändler
für Autoteile. Dagegen seien 30 Euro für LecWec eine sehr gute Investition, berichtet der Angestellte aus eigener Erfahrung.
Seit rund zehn Jahren ist das Mittel der Richard Chambers GmbH auf dem Markt. Zu den ersten zufrieden-en Anwendern gehörten
die Spedition Kerschbaumer in Miesbach & das Erlebnisbad Alpamare in Bad Tölz. Die Maschinen, die künstliche Wellen
erzeugen, waren undicht geworden. In einem Referenzschreiben des Bades heißt es dazu: „Um diese Undichtheit ohne größere
Reparatur zu stoppen, gab unser Maschinen-meister Lecwec dazu und nach kurzer Zeit zeigte sich ein hervorragender Erfolg.“
Die Anwendung des Universalmittels ist kinderleicht: „Dem Öl einfach drei Prozent der Gesamtmenge LecWec hinzugeben“,
erklärt der Erfinder, Richard Chambers. Einfüllen allein reicht aber noch nicht ganz aus: Damit der Zusatzstoff an der
lecken Dichtung wirken kann, muss das Öl in Bewegung sein. Deshalb müssen Fahrzeugbesitzer nach dem Einfüllen erst einmal
mit ihren Autos fahren und Unternehmen ihre Maschinen in Gang setzen.
Weder Chlor noch Lösungsmittel
Was ist dran an dem Universalmittel und vor allem was steckt drin? „LecWec besteht aus Weichmachern, die mit jeder
Ölsorte völlig kompatibel sind“, berichtet Richard Chambers. Bei der Entwicklung verzichtete der Tüftler aus dem bayerischen
Heimstetten bewusst auf Chlor und Lösungsmittel: „Diese Stoffe schaden den behandelten Aggregaten langfristig.“ LecWec
bewirke, dass poröse Dichtungen imprägniert würden und um ca. 3 Prozent anschwellten. „Das reicht, um einen
möglichen Verschleiß auszugleichen“, so Chambers.
Trotz der zahlreichen erfolgreichen Anwendungen sei LecWec aber kein Allheilmittel. Die beste Wirkung werde bei Dichtungen
aus Polymeren erzielt. Dagegen habe es keine Auswirkungen auf Dichtungen aus PTFE (Polytetrafluorethylen) und aus Viton.
„Bei beiden Materialien verhält sich LecWec neutral“, berichtet Chambers. Bei Beschädigungen an Zylinderkopfdichtungen,
Korkdichtungen und Papierdichtungen sei LecWec nur bedingt wirksam. Dass LecWec tatsächlich funktioniert beweisen nicht
zuletzt zahlreiche Dankesschreiben, die der Tüftler von Anwendern aus der ganzen Welt erhalten hat.
Lecwec ist ein Universalmittel zum Abdichten von lecken Öl-Dichtungen in Motoren, Getrieben, Servo-lenkungen und
Hydraulik-Systemen. Hauptbestandteil des Additivs sind Weichmacher, die mit jeder Ölsorte kompatibel sind. Eine Flasche
mit 100 Millilitern kostet 30,90 Euro, 500 Milliliter kosten 122,90 Euro. LecWec ist in zahlreichen Fachhandlungen und
Werkstätten zu kaufen. Inzwischen wird das Mittel in 26 Ländern vertrieben. Im Internet ist es unter der Adresse
www.chambers-shop.de erhältlich.
Übrigens: Richard Chambers hat die Begeisterung für Autos und Technik in die Wiege gelegt bekommen.
Der gebürtige Ire ist Nachfahre irischer Automobilbauer und Erfinder. Die Automobile der Chambers Motors Ltd. waren in
ganz Irland und bis Indien und Australien für ihre hochwertige Verarbeitung bekannt.
Ein Chambers-Automobil ist auf der nordirischen 10-Pfund-Note abgebildet. Von 1905 bis 1925 hielt die Familie ein Patent
für Autogetriebe. Nach seinem Studium und einem Abschluss als Bachelor of Commerce zog Richard Chambers 1977 nach Deutschland.
Auto Mobile Online Rechtstipp - Verkehrsrecht
Pressemitteilungen von: Rechtsanwalt Kronenberghs von RECHTLEGAL
Mit dem Auto ins Ausland ...
...ist in der Ferienzeit, gerade in den Sommerferien, trotz der immer günstigeren Flugreisen sehr beliebt. Weniger
beliebt sind die unliebsamen Überraschungen, die im Ausland wegen unbekannten Verkehrs-vorschriften und teils drastischen
Bußgeldern drohen.
Wer also plant, mit seinem Fahrzeug ins europäische Ausland zu fahren, ist gut beraten, sich vorher über die dortigen
Verkehrsregeln zu informieren, anderenfalls genug Bargeld zur Begleichung vor Ort mit sich zu führen. Nachfolgend können
natürlich nicht sämtliche Verkehrsregeln für alle europäischen Staaten aufge-führt werden, daher nur einige Überblicke:
Während die Höchstgeschwindigkeit meist überall bei 50 km/h innerorts liegt, beträgt sie auf Landstraßen in der Regel
weniger als die in Deutschland erlaubten 100 km/h, meist nur 80 - 90 km/h. Autobahnen im europäischen Ausland sind nicht
unbeschränkt, sondern meist auf 120 - 130 km/h beschränkt. Eine Aus-nahme gilt in Italien, wo teils bis zu 150 km/h schnell
gefahren werden darf, allerdings bei regennasser Fahrbahn nur noch 110 km/h.
Die Strafen für Geschwindigkeits-Überschreitungen sind meist erheblich höher als in Deutschland. Eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts ist in Österreich mit etwa EUR 20.- recht preiswert, drastischer
fallen die Bußen in Italien (EUR 140.-), Belgien (EUR 150.-) und Spanien (bis EUR 300.-) aus. Hinzu kommen meist noch
"saftige" Verwaltungsgebühren. Als Beispiel sei die Schweiz genannt, wo sich die Bevölkerung zwar nicht gegen Bußgelder,
aber gegen die Verwaltungsgebühren sogar versichern kann.
Auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage sollte unterbleiben. Die europäischen Strafen liegen zwischen
EUR 120.- und EUR 150.- in den Ländern Griechenland, Ungarn, Norwegen, Portugal und den Niederlanden. Mit Licht muss man
mittlerweile tagsüber in vielen europäischen Staaten fahren. Sonderregeln gelten in Frankreich, wo man bei Niederschlag
das Licht einschalten muss und in Italien, wo außerorts Lichtpflicht besteht.
Vor Reisebeginn empfiehlt es sich auch, sich nach Warnwesten zu erkundigen. In Italien und Spanien kostet das
Nichtanlegen der Weste EUR 100.- und mehr, das Nichtmitführen dagegen nichts. Anders in Österreich und Portugal,
wo bereits das Fehlen von Warnwesten ein Bußgeld nach sich zieht.
Auf Alkohol sollte je nach Land verzichtet werden Die meisten osteuropäischen Staaten haben eine 0,0 Promille-Grenze,
Polen erlaubt lediglich 0,2 Promille. Die Geldbußen für Alkoholdelikte liegen zwischen preiswerten EUR 500.- bis EUR 600.-
in Dänemark und Norwegen und gehen über etwa EUR 1.200.- in Luxemburg und Polen auf bis zu EUR 7.000.- und mehr in
Großbritanien.
Auch wenn die Vollstreckung von ausländischen Geldbußen nach Urlaubsende in Deutschland meist pro-blematisch ist, sollte
man hierauf nicht bauen. Viele Staaten verlangen von Verkehrssündern die Zahlung der Buße vor Ort, manchmal
auch eine Kaution in Höhe der zu erwartenden Buße. Ist dies nicht möglich und auch kann nicht via Kreditkarte wie in den
Niederlanden gezahlt werden, kann durchaus das Fahrzeug des Verkehrssünders beschlagnahmt werden, eine nicht nur in
Belgien beliebte Vorgehensweise. Dass einzig Positive: Ausländische Verkehrsverstöße erhöhen das Flensburger Punktekonto nicht.
Unser Tipp: Denken Sie bei Fahrten ins europäische Ausland immer an die Mitnahme der Grünen Karte, auch wenn diese nur in
einigen Staaten bei der Einreise oder in anderen nach einem Unfall erforderlich ist. Denken Sie auch an die Beachtung
kurioser Verkehrsvorschriften, zum Beispiel an die grundsätzliche Vorfahrt von Straßenbahnen in Polen.
Unfallflucht - kein Kavaliersdelikt...
Unfallflucht wird zum Volkssport. Bereits jeder fünfte Fahrer beging im letzten Jahr nach einem Unfall Unfallflucht. Was
hierbei unverständlich ist: Die meisten Unfälle, denen Unfallflucht folgt, sind Bagatellen, wie die Delle beim Ausparken
auf dem Supermarkt-Parkplatz, das optimistische Türöffnen bis ins dane-ben abgestellte Kfz oder das etwas zu weite
Zurücksetzen, meist verbunden mit einem Schaden von nur einigen wenigen hundert Euro. Diese Schäden werden grundsätzlich
alle von der Kfz-Haftpflicht reguliert, liegen oft so gering, dass die Bezahlung aus der eigenen Tasche noch günstiger
als eine Rückstufung in der Versicherung ist.
Dennoch: Aufgrund der erheblichen Konsequenzen, die im schlimmsten Fall dem anderen Unfallbeteiligten drohen, ist
Unfallflucht ein Straftatbestand. Wie verhält man sich korrekt? Zunächst ist nach einem Unfall eine "angemessene Zeit" zu
warten. Die Zeitspanne ist unterschiedlich nach der Schwere des Unfalls, der Uhrzeit und der Frequentierung des Unfallorts.
So macht es einen erheblichen Unterschied, ob man beim Ausparken leicht ein parkendes Kfz am Samstag Vormittag auf dem
Supermarkt-Parkplatz beschädigt, oder einem das gleiche mitten in der Nacht an einer wenig befahrenen Straße passiert.
Nichts falsch machen Sie, wenn Sie bei einem geringen Blechschaden 30 bis 60 Minuten warten. Auch sollten Sie sich
bei umliegenden Geschäften, soweit vorhanden, als Unfall-beteiligter unter Angabe Ihrer Personalien zu erkennen geben.
Zusätzlich sind Sie nach vergeblichem Warten verpflichtet, sich unverzüglich, längstens binnen 24 Stunden, bei der
nächsten Polizeidienststelle zu melden. Am einfachsten erledigt man das direkt von der Unfall-stelle aus per Handy.
Der berühmte Zettel oder die Visitenkarte unter dem Scheibenwischer des anderen Fahrzeugs ohne wei-tere Aktivitäten ist
entgegen der landläufigen Meinung nicht ausreichend. Gerade die Fälle, in denen der Geschädigte unter der angegebenen
Nummer den 500 km entfernten Pizzadienst erreicht, der den Unfall natürlich nicht verursacht hat, häufen sich. Auch das
Argument, die unter den Scheibenwischer geklemmte Visitenkarte zeigt, dass man keine Zeit gehabt habe zu warten, hören
die Gerichte nicht gern. In solchen Fällen wird das Unfallfluchtverfahren zwar meist eingestellt, dann aber gegen eine
saftige Geldbuße.
Die meisten Unfallflüchtlinge wissen nicht, welche Folgen ihre Unfallflucht hat. Der Kfz-Versicherer wird leistungsfrei.
Er ersetzt zwar zunächst den Schaden, nimmt aber dann Regress. Bereits bei einfachen Sachschäden wird schon eine Geldstrafe
von 40 bis 80 Tagessätzen fällig, gestaffelt nach Schadenhöhe. Ihr Flensburger Punktekonto wird mit sieben Punkten belastet
und Sie dürfen längere Zeit zu Fuß gehen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie den von Ihnen verursachten Unfall nicht bemerkt haben. Dies ist aber die absolute
Ausnahme, wenn Sie zum Beispiel beim Ausparken ein anderes Fahrzeug nur leicht streifen und hiervon nichts gehört oder
bemerkt haben. Daher unser Tipp: Halten sie im Zweifel lieber einmal öfter an und vergewissern Sie sich, dass am anderen
Kfz nichts passiert ist.
Verkehrsrecht - Alkohol am Steuer...
Statistisch gesehen ist die heiße Phase von Faslam und Karneval, die jetzt bevorsteht, auch die Hochzeit der Alkoholdelikte
im Straßenverkehr trotz entsprechender eindringlicher Warnungen in allen Medien. Daher soll nachfolgend gezeigt werden,
dass bereits kleine Alkoholmengen im Straßenverkehr beträchtliche Konsequenzen haben können für den eigenen Führerschein,
ganz abgesehen von den - auch zivilrechtlich - negativen Folgen bei Unfällen mit Fremdschäden. Bereits ab einer
Blutalkohol-Konzentration (BAK) ab 0,3 Promille drohen Konsequenzen.
Auf Grund der zu diesem Thema allseits bestehenden Stammtisch- und Thekenmeinungen wird an dieser Stelle ein Überblick
gegeben über die Konsequenzen der unterschiedlichen Alkoholisierungs-Grade im Hinblick auf den eigenen Führerschein und
auf die Auseinandersetzungen mit den Kfz-Versicherern bei Unfällen.
0,3 Promille:
Grundsätzlich hat eine BAK von 0,3 bis unter 0,5 Promille keine rechtlichen Konsequenzen, wenn bei der Fahrt keine
Anzeichen von Fahrunsicherheit, wie das Fahren von Schlangenlinien, auftreten. Liegen Anzeichen von Fahrunsicherheit
vor, hat dies negative Konsequenzen für den Führerschein, wie weiter unten beschrieben. Kommt es zu einem Unfall, spielt
es keine Rolle mehr, ob Anzeichen von Fahr-unsicherheit vorgelegen haben. Diese wird in der Regel vermutet. Die eigene
Kfz-Versicherung verweigert die Zahlung.
0,5 Promille:
Ab 0,5 Promille erhöht sich das Unfallrisiko beträchtlich. Treten während der Fahrt keine Anzeichen von Fahrunsicherheit
auf, wird dieser Verstoß - je nachdem, ob es sich um einen Erstverstoß oder um eine Wiederholungstat handelt - mit vier
Punkten, einer Geldbuße bis zu EUR 1.500.- sowie einem Fahrverbot bis zu drei Monaten geahndet.
Liegt aber Fahrunsicherheit vor, ist der Fahrer mit sieben Punkten "dabei". Hinzu kommt eine Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe sowie der Entzug des Führerscheins für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder auf Dauer.
Gleiches gilt bei einem Unfall. Dann ist der Fahrer zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz und Schmerzensgeld
seitens des Unfallgegners ausgesetzt. Hinzu kommt, dass der Kfz-Versicherer den eigenen Schaden nicht ersetzt und
bis zu einer Höhe von EUR 5.000.- Regress für den Fremdschaden je Schadenfall nimmt.
1,1 Promille:
Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es spielt keine Rolle mehr, ob es während der Fahrt zu
Unsicherheiten gekommen ist. Das Verhalten wird in jedem Fall mit sieben Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und dem
Entzug des Führerscheins für sechs Monate bis zu fünf Jahren oder für immer geahndet. Der Kfz-Versicherer wird bei
Unfällen Regress für Fremdschäden nehmen.
1,6 Promille:
Ab 1,6 Promille wird davon ausgegangen, dass der Betroffene ein Alkoholproblem hat. Die Fahrerlaubnis wird hier nach
Ablauf der vom Richter festgesetzten Sperrfrist in der Regel erst wieder erteilt, wenn mittels einer Medizinisch
Psychologischen Untersuchung ("Idiotentest") nachgewiesen wird, dass kein Alkoholproblem (mehr) vorliegt.
Der oftmals vertretenen Ansicht, ein kleines Bier hat 0,2 Promille, diesen Wert baut der Körper in einer Stunde ab,
muss schärfstens widersprochen werden. Die Blutalkohol-Konzentration bestimmt sich anhand einer Vielzahl von Faktoren
wie Gewicht, Trinktempo, Tageszeit und -stimmung, körperliche Verfassung und Art des Alkohols.
Auch darf nicht vergessen werden, dass neben alkoholischen Getränken Alkohol auch in anderen Nahrungsmitteln enthalten ist.
Während aber der Konsum einer Schachtel Likör-Pralinen - abgesehen von Magenverstimmungen - folgenlos ist, kann dies bei
Medikamenten, die Alkohol oftmals in hohen Dosierungen beinhalten, bereits anders aussehen.
Schadenersatz bei Kfz-Unfall
Auto Ratgeber -> Wenn's
hinten knallt, gibt´s vorne Geld. So oder so ähnlich heißt es meist bei vielen Verkehrsunfällen. Hier soll es aber nicht um
Haftungsquoten gehen, sondern um das, was der unverschuldet in einen Unfall geratene Verkehrsteilnehmer vom Gegner
und dessen Kfz-Versicherer zu Recht verlangen kann.
Zunächst wird natürlich der Schaden am eigenen Fahrzeug übernommen, und zwar in Höhe einer sach- und fachgerechten Reparatur
nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies kann auch dazu führen, dass neue Reparaturtechniken (Stichwort: Beulendoktor) die
Reparaturkosten senken. Eine Besonderheit gilt bei Neuwagen. Fahrzeuge, die maximal einen, höchstens zwei Monate alt sind
und nicht mehr als 1.000 km auf dem Tacho haben, werden auf Neuwagenbasis abgerechnet.
Eine weitere Besonderheit trifft meist die Führer älterer Fahrzeuge, bei denen oft die Reparaturkosten den aktuellen
Zeitwert des Fahrzeugs - teils erheblich - übersteigen. In solchen Fällen des wirtschaftlichen Totalschadens wird in
aller Regel nur der Betrag ausgezahlt, der dem Zeitwert abzüglich Restwert entspricht. Diese Abrechnung nach Gutachten
und die fiktive MWSt bleiben einem späteren Artikel vorbehalten.
Bei Reparatur des Fahrzeugs wie auch bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist der Wertverlust auszugleichen, der einen
Preisabschlag bei einem späteren Verkauf des Kfz als Unfallwagen ausgleichen soll, und der natürlich von Art und Umfang
der Beschädigung abhängt.
Für die Dauer der Reparatur oder - bei Totalschaden - die Suche nach einem Neuwagen steht dem Geschädigten ein Leihwagen zu.
Es wird dringend empfohlen, den Leihwagen eine Klasse niedriger als den eigenen Wagen zu wählen. Dann nämlich verzichten
die Versicherer auf den Abzug der so genannten Eigenersparnis, beinhaltend die Kosten, die man für den Unterhalt seines
eigenen Fahrzeugs sonst aufgewandt hätte.
Der Grundsatz, den Schaden so gering wie möglich zu halten, gebietet es auch, wirtschaftlichere Alter-nativen als einen
Leihwagen in Betracht zu ziehen, beispielsweise bei geringer Fahrleistung auf Taxen oder den öffentlichen Personenverkehr
auszuweichen. Wer ganz auf den Mietwagen verzichtet, erhält für den Zeitraum von Reparatur oder Neuwagen-Suche eine
Nutzungsausfall-Pauschale, die nach Modell und Alter des Kfz zwischen rund EUR 25.- und EUR 100.- pro Tag beträgt.
Dass der Geschädigte zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Kostenvoranschlags der Werkstatt hat, versteht sich ebenso
wie bei den Kosten eines Gutachters. Dieser wird meist bei Schäden ab EUR 1.000.- hinzugezogen, wobei der Geschädigte
selbst den Gutachter bestimmen kann und nicht an den von der Versicherung genannten gebunden ist.
Zu erstatten sind weiter Abschleppkosten, regelmäßig aber nur dann, wenn das verunfallte Fahrzeug entweder nicht mehr
fahrtüchtig oder nicht mehr verkehrssicher ist. Ansonsten ist dem Geschädigten zuzumuten, sein verunfalltes Fahrzeug
selbst zur Werkstatt zu bewegen.
Ersetzt werden auch die Anwaltskosten. Der Geschädigte kann also nach Wahl einen Rechtsanwalt beauftragen, die Kosten
hierfür trägt der Gegner. Weiter wird eine allgemeine Kostenpauschale gezahlt, meist angesiedelt bei rund EUR 25.-. Mit
dieser sind die finanziellen Unannehmlichkeiten für Telefonate und Korrespondenz mit Versicherer, Werkstatt,
Sachverständigem usw. abgegolten, es sei denn, im Ein-zelfall können höhere Kosten nachgewiesen werden. Dass auch
Schadenersatz gefordert werden kann für im Kfz mitgeführte und beim Unfall beschädigte Gegenstände, versteht sich.
Der gegnerische Versicherer leistet also Schadenersatz, wenn man unverschuldet in einen Unfall gerät bei anteiligem
Mitverschulden erhält man selbstverständlich nur die entsprechende Quote. In diesem Sinne: "unfallfreie Fahrt".
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